GLOSSÄRY-Begriff
Namensrecht (§ 12 BGB)
Das Namensrecht nach § 12 BGB schützt den Namen einer Person oder eines Unternehmens. Es kann auch gegenüber Domainnamen greifen, die diesen Namen unbefugt nutzen.
Was das Namensrecht schützt
Wird ein fremder Name unbefugt verwendet, etwa in einem Domainnamen, kann der Berechtigte dagegen vorgehen. Das gilt besonders, wenn dadurch eine Zuordnungsverwirrung entsteht oder schutzwürdige Interessen verletzt werden.
Das Namensrecht ist ein wichtiges Instrument in Streitigkeiten um Domains, neben dem Marken- und Wettbewerbsrecht.
Warum das für Domains zählt
Das Namensrecht ist ein Grund mehr, die eigenen Domain-Schreibweisen selbst zu sichern. Wer beide Varianten hält, verhindert von vornherein, dass jemand anderes den Namen unbefugt in einer Domain verwendet.